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GruppeFreierZahnärzteNordrhein
 

KZV-Angelegenheiten




Vertreterversammlung vom 11. November 2006



Die 68-iger Regelung fällt, aber...


Die diskriminierende Regelung, mit erreichtem Lebensalter von 68 Jahren, den Löffel ... pardon, die Kassenzulassung abgeben zu müssen, soll fallen, jedoch nur, und hier ist die Hinterhältigkeit des Systems, nur in den unterversorgten Gebieten und auch nur solange Unterversorgung besteht. - Also totale Willkür ! - Und hier setzte KZV-NR-Chef Wagner auch ein mit seiner Konklusion in die totale Staatsmedzin und klaren Analyse: Der geplante Gesundheitsfonds ist nur Vihikel dorthin, das Wettbewerbsstärkungsgesetz nur Augenwischerei. Durch die Fusionsfreiheit wird es auf kassenseite zur Einheitskasse führen und die niedergelassenen freien Zahnärzte werden noch stärker dem Verdrängungskampf durch sich verbreitende Ketten ausgesetzt werden. Das System kann dann nach Belieben, je nach Wahlterminlage in die Beitrags- und Honorarfestsetzung "gestalterisch" eingreifen. Die "gigantischen" Kosten dieses Umbauprozesses tragen wie immer die Leistungserbringer, also u.a. wir!

Die Kosten steigen weiter, allein durch die Umsetzung der RKI-Richtlinie werden den Praxen Mehrkosten von über 60.000 €/Jahr entsehen. Vom stetig steigenden Kostendruck durch überbordende Verwaltung und unsinnige Bürokratie ganz zu schweigen. Unisono Aufruf zum Protest gegen den Weg in die Staatsmedizin durch massive Aufklärung und konsequente Nutzung der Kostenerstattung. Hier gibt es den eizigen Lichtblick: Die Kostenerstattung wird zukünftig einfacher anzuwenden sein und die 1-Jahresbindung mit vorgeschalteter Belehrung des Patienten durch die Kassen fällt.


Nächste Vertreterversammlungen der KZV-NR am 24.03.2007 und 1.12.2007 im Dorint Novohotel am Seestern, Düsseldorf.


*

Vertreterversammlung vom 24. November 2001

Parlamentsverkleinerung von 133 auf unter 100 Delegierte ab der nächsten Legislatur 2005
Das Parlament auf dem besten Wege, sich selbst weg zu rationalisieren

Gegen den energischen Widerstand der GruppeFreierZahnärzte hat der Freie Verband mit Hilfe des WZNs mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit eine Satzungsänderung zur Verkleinerung des KZV-Parlaments auf unter 100 Delegierte durchgesetzt angeblich aus "Kostengründen". Dies ist natürlich vordergründig, denn die Kosten für die Vertreterversammlung machen nach Vorstandsangaben nur "Peanuts" des KZV-Budgets aus. Der Sinn der Verkleinerung liegt vielmehr in der leichteren Beherrschbarkeit und Manipulierbarkeit des Parlaments. Der Freie Verband will damit die kleineren Gruppierungen aus dem Parlament drängen und erhofft sich dadurch eine Stärkung seiner Vormacht. Tatsache ist jedoch, dass schon jetzt nicht einmal 50%-Wahlbeteiligung besteht (in anderen Systemen wäre eine Wahl dann ungültig), diese mit Sicherheit noch weiter zurückgehen wird als Folge des dann erheblich schwierigeren Zugangs zu diesem Standesorgan. Hochgerechnet stehen somit nicht einmal 28% der Kolleginnen und Kollegen hinter dem Freien Verband, so dass von daher der Freie Verband schon gar nicht das Recht hat, über alle in Nordrhein zu herrschen. Bei weiterer Reduzierung hat dann dieses Organ nicht mehr die Legitimität, für die Zahnärzte in Nordrhein zu sprechen. - Man zieht sich also selbst den Boden unter den Füssen weg! - Aber zum Glück, so jedenfalls glaubt man im Freien Verband, gibt es da noch den SDZ mit Dachorganisation DZV, die trotz satzungsgebundener "Überparteilichkeit" schon heute klar vom Freien Verband dominiert werden. Also praktisch sinnlose Organisationen, die nur dazu dienen, Pfründe und Einfluss gewisser Viel-Pöstchen-Verwalter im Freien Verband zu steigern und die Kolleginnen und Kollegen an der Nase herumzuführen. - Ergo, Aufwand und Beiträge zu SDZ und DZV kann man getrost sparen, man kommt sowieso nur "vom Regen in die Traufe".

Gutachter-Auswahl-Verfahren
Antrag der GruppeFreierZahnärzte

Die GruppeFreierZahnärzte hat die sofortige Einführung eines demokratischen, transparenten, gerechten Auswahlverfahrens beantragt, das für alle niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen den Zugang zum Amt des Gutachters ohne politische Vorbedingungen garantiert. Alle potischen Gruppierungen sollten paritätisch an dem Auswahlverfahren aktiv teilnehmen und das Gutachterwesen hinsichtlich Qualität, Einheitlichkeit, Rechtssicherheit, vertretbarer Wirtschaftlichkeit und Kollegialität überwachen.

Nach bisherigen Informationen aus der KZV-Nordrhein werden Gutachter vom amtierenden Verwaltungsstellenleiter (ein politsches Amt, besetzt mit einem Freiverbändler) von einer nicht näher benannten Liste ausgesucht und nach Rücksprache mit den Kassen vom KZV-Vorstand für eine Legislaturpeiode benannt. Die Praxis zeigt, dass es über Jahre, teils Jahrzehnte immer dieselben begutachtenden Kollgen sind, die diese Posten inne haben und damit gegenüber den einfachen Kollegen unverdientermassen einen unerhörten Markt- und Machtvorteil herausarbeiten konnten. Es sind dabei ausschliesslich Kollegen aus einer politischen Gruppierung, wobei das Gebot der Neutralität ausgehöhlt wird, und das ausschliesslch fachlich-sachliche Auswahlkriterium nicht mehr respektiert wird.

Unter diesen Gesichtspunkten wäre es gegben, das System zu boykottieren und so ausgewählte Gutachter von vornherein als befangen abzulehnen. Durch die derzeitige Übermacht des Freien Verbands in der Vertreterversammlung der KZV konnte die Gruppe Freier Zahnärzte den ihren Antrag für ein gerechtes, korrektes und kollegiales Gutachter-Auswahl-Verfahren vorerst nicht durchbringen.

Vertreterversammlung vom 19. Mai 2001

Von der regierende Fraktion des Freien Verbandes wurde ein Antrag eingebracht, die Vertreterversammlung der KZV-Nordrhein auf unter 100 Delegierte für die nächste Legislatur zu reduzieren. Es ist klar, davon verspricht sich die regierende Fraktion eine Stärkung ihrer Macht, weil dadurch der konstruktiven Opposition, besonders den kleineren, weniger bekannten Gruppierungen der Einzug in dieses Standesparlament erheblich erschwert wird. Bei einer Wahlbeteilung von knapp 50% (Bezirk Düsseldorf), also haben gerade einmal 28% der Wahlberechtigten dem Freien Verband zusgestimmt, bewirkt dies eine weitere Entsolidarisierung der Zahnärzteschaft. Dies ist in Zeiten großer wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die gerade jetzt eine große Geschlossenheit fordern, äusserst kontraproduktiv.

Ginge es wirklich nur um Kosteneinsparung, wie vordergründig argumentiert wird, so gäbe es genug Ansatzpunkte, die Kosten zu senken, ohne das Parlament zu verkleinern, was die Funktion, die Vielfältigkeit, den Ideenreichtum und auch die Perspektive für Interessierte an dieser Institution erheblich schmälern würde.

Originalantrag: Die Vertreterversammlung möge beschliessen:

Der Satzungsausschuss wird damit beauftragt, für die Herbst-VV eine Sitzungsänderung vorzubereiten, die die Anzahl der Delegierten zur VV ab der nächsten Legislaturperiode auf unter 100 begrenzt.

gez: Dr. Jügen Strakeljahn Dr. Klaus Rübenstahl

Redebeitrag unseres GruppeFreierZahnärzte-Delegierten Dr. Dr.-Ing. U . Isensee:

Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Vorsitzender, ich denke, es ist jedem klar, wohin die Reise geht: Jetzt wird gefordert, die Anzahl der Delegierten auf unter 100 zu reduzieren. Demnächst dann wahrscheinlich die Reduzierung auf ausschließlich die Delegierten der regierenden Fraktion, dann am besten die Weitergabe der Posten in direkter Erbfolge.... Damit dürfte das Schicksal der demokratischen Selbstverwaltung besiegelt sein und es bedarf dann eigentlich nur noch, deren Selbstauflösung zu beschliessen. Also der direkte Durchmarsch von der Demokratie über die Oligarchie zur Monokratie = ... Sie dürfen raten... Doch Vorsicht, sehr geehrte Damen und Herren von der Regierungsfraktion: Big brother is watching you! Ihr Rationalisierungsstrategie kann da sehr schnell zum Bumerang werden.... weil Ihnen so ganz nebenbei die Basis abhanden gekommen ist. Und am Ende haben Sie sich dann selbst wegrationalisiert. Das, meine Damen und Herren, bitte ich Sie zu bedenken, Ihre offensichtliche Attacke auf dieses demokratische Parlament, das eben nur durch einen gewissen Pluralismus, durch eine Vielfalt von Meinungen, Ideen, usw. leben kann, wird so ad absurdum getrieben. Und am Ende treffen wir uns draussen alle wieder, dann aber ohne jeden Einfluss, als Spielball der Mächtigen. Viel Glück! -
Ich danke Ihnen

Ein weiterer Beitrag unseres GruppeFreierZahnärzte-Delegierten Dr. Dr.-Ing. U. Isensee:

Sehr geehrter Herr Vorstandsvorsitzender, Es wird immer von Qualitätssicherung gesprochen - aber wo bleibt der Bezug zur Wirtschaftlichkeit? Denn Qualität hat ihren Preis und dann muss es auch eine verbindliche Norm geben, die festlegt, welcher Preis, welches Honorar für welche Qualität verlangt werden kann. Auch allein schon deswegen muss es eine Qualitätsnorm geben, damit im ZE-Bereich der behandelnde Zahnarzt vis à vis dem Zahntechniklabor sicher ist, welche Qualität er dort unter dem Gesichtspunkt des Wirtschaftlichkeitsgebots fordern kann, damit in einem eventuellen späteren Begutachtungsverfahren von vorherein feststeht, was Top, was Flopp ist. Dies bedeutet auch, dass sich die Gutachter strikt an eine solche Norm zu halten hätten. Oft gewinnt man allerdings den Eindruck, dass jeder begutachtende Kollege seine "eigene Qualitätsnorm" postuliert, wobei er dann nicht einmal nachweisen muss, diese, seine Norm, selbst im statistischen Mittel zu erbringen. Das ist besonders misslich bei gerichtlichen Auseindersetzungen, wenn Zahnersatz, für den der Behandler ursächlich gar nicht verantwortlich ist, nur mittelbar infolge der Haftungsübertragung, vom begutachtenden Kollegen bemängelt wird. So etwas geht dann u. U. sehr ins Geld, weil von der Gegenseite im Regelfall sofort eine Schmerzensgeldklage drangehängt wird. Darum muß unbedingt eine Norm her, die auch verbindlich für alle Gutachter ist, damit im Vorfeld Rechtssicherheit besteht.
Das wirft natürlich auch die Frage nach dem Gutachtersystem auf. Wer wird Gutachter, nach welchen Kriterien werden Gutachter ausgewählt und benannt? Wie funktioniert das Gutachter-Auswahl-Verfahren? Obschon sich viele Kollegen für das Gutachterwesen interessieren und für solch einen Posten auch zur Verfügung stünden, ist festzustellen, dass es über Jahre, teils über Jahrzehnte fast ausschliesslich immer wieder dieselben Kollegen sind. Die GruppeFreierZahnärzte hätte darum auch gerne gewusst, wie das Gutachter-Auswahl-Verfahren organisiert ist. Ich danke Ihnen

Erwiderung des Vorstandsvorsitzenden, Herrn ZA R. Wagner, verkürzt, sinngemäss:

Der Begriff "Qualitätssicherung" wird heute hauptsächlich von den Kassen im Zusammenhang mit den Budgets gebracht. Es ist klar, dass Qualität einen Preis hat und der Preis der Qualität muss auch festgelegt werden, genormt werden. Wir sind an dieser Sache dran. Was Ihre Frage nach dem Auswahlverfahren von Gutachter betrifft, so ist das ein Komplex, der hier heute nicht besprochen werden kann. Ich rate Ihnen, rechtzeitig einen schriftlichen Antrag für die nächste Vertreterversammlung einzureichen.
Düsseldorf, den 25.11.2000

Beschluss der VV vom 25.11.00:

Gegen den vehementen Widerstand der GruppeFreierZahnärzte wurde in der VV vom 25.11.00 die unerhörte KZV-Haushalts-Erhöhung (+77%) und die Anhebung der Vorstandshonorare (im Einzelfall bis zu +115%) von den Initiatoren, die seit langem die Mehrheiten in den Standesorganisationen in Nordrhein halten, in vollem Umfang mit 60 zu 36 Gegenstimmen durchgedrückt.

Eine moderatere Anhebung aus Rücksicht auf die katastrophale Honorarsituation der niedergelassenen Kollegen wurde erst gar nicht in Erwägung gezogen !!!

Helfen Sie, die Mehrheitsverhältnisse in der KZV-Vertreterversammlung zu verändern, unterstützen Sie die GruppeFreierZahnärzte

Mit der GruppeFreierZahnärzte für eine wirtschaftlich bessere Zukunft in freier Selbstbestimmung

Damit "Freiberufler" wieder ein freier Beruf ist

KZBV Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

KZV-Nr Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein

 
 
     
 

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