KZV-Angelegenheiten
Vertreterversammlung vom 11. November 2006
Die 68-iger Regelung fällt, aber...
Die diskriminierende Regelung, mit erreichtem Lebensalter von 68 Jahren, den Löffel ... pardon, die Kassenzulassung abgeben zu müssen,
soll fallen, jedoch nur, und hier ist die Hinterhältigkeit des Systems, nur in den unterversorgten Gebieten und auch nur solange Unterversorgung besteht.
- Also totale Willkür ! - Und hier setzte KZV-NR-Chef Wagner auch ein mit seiner Konklusion in die totale Staatsmedzin und klaren Analyse: Der geplante Gesundheitsfonds
ist nur Vihikel dorthin, das Wettbewerbsstärkungsgesetz nur Augenwischerei. Durch die Fusionsfreiheit wird es auf kassenseite zur Einheitskasse führen
und die niedergelassenen freien Zahnärzte werden noch stärker dem Verdrängungskampf durch sich verbreitende Ketten ausgesetzt werden.
Das System kann dann nach Belieben, je nach Wahlterminlage in die Beitrags- und Honorarfestsetzung "gestalterisch" eingreifen. Die "gigantischen" Kosten dieses
Umbauprozesses tragen wie immer die Leistungserbringer, also u.a. wir!
Die Kosten steigen weiter, allein durch die Umsetzung der RKI-Richtlinie werden den Praxen Mehrkosten von über 60.000 €/Jahr entsehen. Vom stetig steigenden
Kostendruck durch überbordende Verwaltung und unsinnige Bürokratie ganz zu schweigen. Unisono Aufruf zum Protest gegen den Weg in die Staatsmedizin durch
massive Aufklärung und konsequente Nutzung der Kostenerstattung. Hier gibt es den eizigen Lichtblick: Die Kostenerstattung wird zukünftig
einfacher anzuwenden sein und die 1-Jahresbindung mit vorgeschalteter Belehrung des Patienten durch die Kassen fällt.
Nächste Vertreterversammlungen der KZV-NR am 24.03.2007 und 1.12.2007 im Dorint Novohotel am Seestern, Düsseldorf.
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Vertreterversammlung vom 24. November 2001
Parlamentsverkleinerung von 133 auf unter 100 Delegierte
ab der nächsten Legislatur 2005
Das Parlament auf dem besten Wege, sich selbst weg zu rationalisieren
Gegen den energischen Widerstand der GruppeFreierZahnärzte
hat der Freie Verband mit Hilfe des WZNs mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit
eine Satzungsänderung zur Verkleinerung des KZV-Parlaments auf unter
100 Delegierte durchgesetzt angeblich aus "Kostengründen". Dies ist
natürlich vordergründig, denn die Kosten für die Vertreterversammlung
machen nach Vorstandsangaben nur "Peanuts" des KZV-Budgets aus. Der
Sinn der Verkleinerung liegt vielmehr in der leichteren Beherrschbarkeit
und Manipulierbarkeit des Parlaments. Der Freie Verband will damit die
kleineren Gruppierungen aus dem Parlament drängen und erhofft sich dadurch
eine Stärkung seiner Vormacht. Tatsache ist jedoch, dass schon jetzt
nicht einmal 50%-Wahlbeteiligung besteht (in anderen Systemen wäre eine
Wahl dann ungültig), diese mit Sicherheit noch weiter zurückgehen wird
als Folge des dann erheblich schwierigeren Zugangs zu diesem Standesorgan.
Hochgerechnet stehen somit nicht einmal 28% der Kolleginnen und Kollegen
hinter dem Freien Verband, so dass von daher der Freie Verband schon
gar nicht das Recht hat, über alle in Nordrhein zu herrschen. Bei weiterer
Reduzierung hat dann dieses Organ nicht mehr die Legitimität, für die
Zahnärzte in Nordrhein zu sprechen. - Man zieht sich also selbst den
Boden unter den Füssen weg! - Aber zum Glück, so jedenfalls glaubt man
im Freien Verband, gibt es da noch den SDZ mit Dachorganisation DZV,
die trotz satzungsgebundener "Überparteilichkeit" schon heute klar vom
Freien Verband dominiert werden. Also praktisch sinnlose Organisationen,
die nur dazu dienen, Pfründe und Einfluss gewisser Viel-Pöstchen-Verwalter
im Freien Verband zu steigern und die Kolleginnen und Kollegen an der
Nase herumzuführen. - Ergo, Aufwand und Beiträge zu SDZ und DZV kann
man getrost sparen, man kommt sowieso nur "vom Regen in die Traufe".
Gutachter-Auswahl-Verfahren
Antrag der GruppeFreierZahnärzte
Die GruppeFreierZahnärzte hat die sofortige Einführung
eines demokratischen, transparenten, gerechten Auswahlverfahrens beantragt,
das für alle niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen den Zugang zum
Amt des Gutachters ohne politische Vorbedingungen garantiert. Alle potischen
Gruppierungen sollten paritätisch an dem Auswahlverfahren aktiv teilnehmen
und das Gutachterwesen hinsichtlich Qualität, Einheitlichkeit, Rechtssicherheit,
vertretbarer Wirtschaftlichkeit und Kollegialität überwachen.
Nach bisherigen Informationen aus der KZV-Nordrhein
werden Gutachter vom amtierenden Verwaltungsstellenleiter (ein politsches
Amt, besetzt mit einem Freiverbändler) von einer nicht näher benannten
Liste ausgesucht und nach Rücksprache mit den Kassen vom KZV-Vorstand
für eine Legislaturpeiode benannt. Die Praxis zeigt, dass es über Jahre,
teils Jahrzehnte immer dieselben begutachtenden Kollgen sind, die diese
Posten inne haben und damit gegenüber den einfachen Kollegen unverdientermassen
einen unerhörten Markt- und Machtvorteil herausarbeiten konnten. Es
sind dabei ausschliesslich Kollegen aus einer politischen Gruppierung,
wobei das Gebot der Neutralität ausgehöhlt wird, und das ausschliesslch
fachlich-sachliche Auswahlkriterium nicht mehr respektiert wird.
Unter diesen Gesichtspunkten wäre es gegben, das System
zu boykottieren und so ausgewählte Gutachter von vornherein als befangen
abzulehnen. Durch die derzeitige Übermacht des Freien Verbands in der
Vertreterversammlung der KZV konnte die Gruppe Freier Zahnärzte den ihren
Antrag für ein gerechtes, korrektes und kollegiales Gutachter-Auswahl-Verfahren
vorerst nicht durchbringen.
Vertreterversammlung vom 19. Mai 2001
Von der regierende Fraktion des Freien Verbandes wurde
ein Antrag eingebracht, die Vertreterversammlung der KZV-Nordrhein auf
unter 100 Delegierte für die nächste Legislatur zu reduzieren. Es ist
klar, davon verspricht sich die regierende Fraktion eine Stärkung ihrer
Macht, weil dadurch der konstruktiven Opposition, besonders den kleineren,
weniger bekannten Gruppierungen der Einzug in dieses Standesparlament
erheblich erschwert wird. Bei einer Wahlbeteilung von knapp 50% (Bezirk
Düsseldorf), also haben gerade einmal 28% der Wahlberechtigten dem Freien
Verband zusgestimmt, bewirkt dies eine weitere Entsolidarisierung der
Zahnärzteschaft. Dies ist in Zeiten großer wirtschaftlichen Schwierigkeiten,
die gerade jetzt eine große Geschlossenheit fordern, äusserst kontraproduktiv.
Ginge es wirklich nur um Kosteneinsparung, wie vordergründig
argumentiert wird, so gäbe es genug Ansatzpunkte, die Kosten zu senken,
ohne das Parlament zu verkleinern, was die Funktion, die Vielfältigkeit,
den Ideenreichtum und auch die Perspektive für Interessierte an dieser
Institution erheblich schmälern würde.
Originalantrag: Die Vertreterversammlung möge beschliessen:
Der Satzungsausschuss wird damit beauftragt, für die
Herbst-VV eine Sitzungsänderung vorzubereiten, die die Anzahl der Delegierten
zur VV ab der nächsten Legislaturperiode auf unter 100 begrenzt.
gez: Dr. Jügen Strakeljahn Dr. Klaus Rübenstahl
Redebeitrag unseres GruppeFreierZahnärzte-Delegierten
Dr. Dr.-Ing. U . Isensee:
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Vorsitzender, ich
denke, es ist jedem klar, wohin die Reise geht: Jetzt wird gefordert,
die Anzahl der Delegierten auf unter 100 zu reduzieren. Demnächst dann
wahrscheinlich die Reduzierung auf ausschließlich die Delegierten der
regierenden Fraktion, dann am besten die Weitergabe der Posten in direkter
Erbfolge.... Damit dürfte das Schicksal der demokratischen Selbstverwaltung
besiegelt sein und es bedarf dann eigentlich nur noch, deren Selbstauflösung
zu beschliessen. Also der direkte Durchmarsch von der Demokratie über
die Oligarchie zur Monokratie = ... Sie dürfen raten... Doch Vorsicht,
sehr geehrte Damen und Herren von der Regierungsfraktion: Big brother
is watching you! Ihr Rationalisierungsstrategie kann da sehr schnell
zum Bumerang werden.... weil Ihnen so ganz nebenbei die Basis abhanden
gekommen ist. Und am Ende haben Sie sich dann selbst wegrationalisiert.
Das, meine Damen und Herren, bitte ich Sie zu bedenken, Ihre offensichtliche
Attacke auf dieses demokratische Parlament, das eben nur durch einen
gewissen Pluralismus, durch eine Vielfalt von Meinungen, Ideen, usw.
leben kann, wird so ad absurdum getrieben. Und am Ende treffen wir uns
draussen alle wieder, dann aber ohne jeden Einfluss, als Spielball der
Mächtigen. Viel Glück! -
Ich danke Ihnen
Ein weiterer Beitrag unseres GruppeFreierZahnärzte-Delegierten
Dr. Dr.-Ing. U. Isensee:
Sehr geehrter Herr Vorstandsvorsitzender, Es wird immer
von Qualitätssicherung gesprochen - aber wo bleibt der Bezug zur Wirtschaftlichkeit?
Denn Qualität hat ihren Preis und dann muss es auch eine verbindliche
Norm geben, die festlegt, welcher Preis, welches Honorar für welche
Qualität verlangt werden kann. Auch allein schon deswegen muss es eine
Qualitätsnorm geben, damit im ZE-Bereich der behandelnde Zahnarzt vis
à vis dem Zahntechniklabor sicher ist, welche Qualität er dort unter
dem Gesichtspunkt des Wirtschaftlichkeitsgebots fordern kann, damit
in einem eventuellen späteren Begutachtungsverfahren von vorherein feststeht,
was Top, was Flopp ist. Dies bedeutet auch, dass sich die Gutachter
strikt an eine solche Norm zu halten hätten. Oft gewinnt man allerdings
den Eindruck, dass jeder begutachtende Kollege seine "eigene Qualitätsnorm"
postuliert, wobei er dann nicht einmal nachweisen muss, diese, seine
Norm, selbst im statistischen Mittel zu erbringen. Das ist besonders
misslich bei gerichtlichen Auseindersetzungen, wenn Zahnersatz, für
den der Behandler ursächlich gar nicht verantwortlich ist, nur mittelbar
infolge der Haftungsübertragung, vom begutachtenden Kollegen bemängelt
wird. So etwas geht dann u. U. sehr ins Geld, weil von der Gegenseite
im Regelfall sofort eine Schmerzensgeldklage drangehängt wird. Darum
muß unbedingt eine Norm her, die auch verbindlich für alle Gutachter
ist, damit im Vorfeld Rechtssicherheit besteht.
Das wirft natürlich auch die Frage nach dem Gutachtersystem auf. Wer
wird Gutachter, nach welchen Kriterien werden Gutachter ausgewählt und
benannt? Wie funktioniert das Gutachter-Auswahl-Verfahren? Obschon sich
viele Kollegen für das Gutachterwesen interessieren und für solch einen
Posten auch zur Verfügung stünden, ist festzustellen, dass es über Jahre,
teils über Jahrzehnte fast ausschliesslich immer wieder dieselben Kollegen
sind. Die GruppeFreierZahnärzte hätte darum auch gerne gewusst, wie
das Gutachter-Auswahl-Verfahren organisiert ist. Ich danke Ihnen
Erwiderung des Vorstandsvorsitzenden, Herrn ZA R. Wagner,
verkürzt, sinngemäss:
Der Begriff "Qualitätssicherung" wird heute hauptsächlich
von den Kassen im Zusammenhang mit den Budgets gebracht. Es ist klar,
dass Qualität einen Preis hat und der Preis der Qualität muss auch festgelegt
werden, genormt werden. Wir sind an dieser Sache dran. Was Ihre Frage
nach dem Auswahlverfahren von Gutachter betrifft, so ist das ein Komplex,
der hier heute nicht besprochen werden kann. Ich rate Ihnen, rechtzeitig
einen schriftlichen Antrag für die nächste Vertreterversammlung einzureichen.
Düsseldorf, den 25.11.2000
Beschluss der VV vom 25.11.00:
Gegen den vehementen Widerstand der GruppeFreierZahnärzte
wurde in der VV vom 25.11.00 die unerhörte KZV-Haushalts-Erhöhung (+77%)
und die Anhebung der Vorstandshonorare (im Einzelfall bis zu +115%)
von den Initiatoren, die seit langem die Mehrheiten in den Standesorganisationen
in Nordrhein halten, in vollem Umfang mit 60 zu 36 Gegenstimmen durchgedrückt.
Eine moderatere Anhebung aus Rücksicht auf die katastrophale
Honorarsituation der niedergelassenen Kollegen wurde erst gar nicht
in Erwägung gezogen !!!
Helfen Sie, die Mehrheitsverhältnisse in der KZV-Vertreterversammlung
zu verändern, unterstützen Sie die GruppeFreierZahnärzte
Mit der GruppeFreierZahnärzte für eine wirtschaftlich
bessere Zukunft in freier Selbstbestimmung
Damit "Freiberufler" wieder ein freier Beruf ist
KZBV
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
KZV-Nr
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein