Zensur im RZB !
Wirtschaftsstandort Deutschland - was geht’ s uns an ?
Und ob! - Als bedeutender Wirtschaftsfaktor ist die Zahnärzteschaft nicht nur interessiert, sondern auch direkt in vielfältiger Form von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig und von wirtschaftlicher Stagnation bzw. Rezession direkt betroffen.
Also muss sie auch für Möglichkeiten der allgemeinen Wirtschaftsförderung offen sein und sich nach Kräften an dieser beteiligen. Denn eine Arztpraxis, die heute einem mittelständigen Wirtschaftsunternehmen gleicht, ist gezwungen den Blick nach vorn zu richten, bestehende Wirtschaftsfelder auszubauen und sich um neue zu bemühen. Dazu gehört eben auch die Klientelpflege und ganz besonders die Nachwuchsförderung, um hieraus wieder neue Absatzgebiete eröffnen zu können. Auch diese Thematik muss „ganzheitlich“ betrachtet werden.
Aktive Nachwuchsförderung auf Praxisebene kann leicht durch Schaffung zusätzlicher Ausbildungsstellen erreicht werden. Damit würde die Zahnärzteschaft Ihren Beitrag zur Linderung der seit Jahren bestehenden Misere am Ausbildungsmarkt leisten können und ganz wichtig, da die Zahnärzteschaft hier mittelbar ebenfalls betroffen ist, sie würde zur Begegnung der demographischen Probleme dieser Gesellschaft beitragen. Ganz nebenbei würde sie dadurch „ihre Sicht der Dinge“ propagieren können und hätte in den Absolventen sicher eher Fürsprecher ihrer Positionen als Gegner, was in Zeiten von „Reformwut im Gesundheitswesen“ nicht zu unterschätzen ist.
Weitblickende Kollegen, auch durch die Appelle aus der Politik animiert, sind seit langem bereit, zusätzliche Ausbildungsplätze in ihren Praxen zur Verfügung zu stellen, werden aber durch die Zahnärztekammer daran gehindert, diese zu besetzen. Die Argumentation der Kammer, die Ausbildungsqualität könnte leiden, ist genauso hypothetisch wie abwegig, denn es handelt sich wie üblich um eine duale Ausbildung. Wenn es mangelt, so wird jeder ausbildende Kollege bestätigen können, mangelt es an der Theorie. Diese ist Sache der Berufsschule und dort gibt es bekanntlich pro Lehrer auch nicht nur zwei Schüler. Klassenstärken von um die dreißig Schüler sind die Regel. Das Argument von seiten der Kammer, das Bundesausbildungsgesetz lasse pro Arzt + Helferin nur zwei AZUBIs zu, ist unzutreffend, wie von kompetenter und höchster politischer Stelle bestätigt wurde.
Darum meinen wir von der Gruppe Freier Zahnärzte die Zahnärztekammer sollte hier im Interesse der Suchenden und auch im allgemeinen Interesse einer wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung, dieses flexibler und großzügiger handhaben, zumindest solange eine derartige Nachfrage nach Ausbildungsplätzen besteht.
Gruppe Freier Zahnärzte in
Nordrhein, www.gfz-nr.de